15.02.2023: EU-Kommission verklagt Deutschland und weitere fünf Staaten wegen mangelndem Schutz von Whistleblowern. MehrDas ist die zweite Stufe in einem höchstens dreistufigen Verfahren. Die säumigen Länder haben nun zwei Monate Zeit, zu antworten.
10.02.2023: Bundesrat stoppt nationales Gesetzgebungsverfahren zum Hinweisgeberschutzgesetz. Jetzt geht's erst einmal in den Vermittlungsausschuss.
Die EU-Hinweisgeber-Richtlinie gilt nach wie vor. Unternehmen mit Anspruch an Compliance-Erfüllung, zur der auch ein Code of Conduct gehört,
werden ungeachtet des noch anhängigen Gesetzgebungsverfahrens weiter voran gehen.
Ein interner Meldekanal ist für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das Geldwäschegesetz (GWG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgeschrieben.
Besuchen Sie unsere FAQ-Seite, um Klarheit zu erhalten.
Stand heute: Bis zum 16.12.2023 muss jedes Unternehmen ab 50 Mitarbeitern das Hinweisgeberschutzgesetz umsetzen. Vorherige Ausnahme: Bei bestimmter sensibler Branchenzugehörigkeit oder dann, wenn Auftraggeber mit mehr als 3.000 Mitarbeitern ihre Zulieferer dazu verpflichten.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz war bis zum 01.01.2023 umzusetzen.
Eine Nichtumsetzung ist seitens des Gesetzgebers sanktionsbewehrt.
 
• Einhaltung von nationalem und europäischem Recht und möglichen Verstößen dagegen
• Den Schutz von pot. Hinweisgebern vor Repressalien
• Dass Unternehmen, Organisationen, Behörden einen internen Meldekanal schaffen, über den Hinweisgeber eine Meldung machen können.
Ein solcher Kanal muss die Anonymität und Integrität des Hinweisgebers über die ganze Dauer, unter Rückfragemöglichkeit und Einhaltung von Fristen in Vertraulichkeit ermöglichen.
Ein solcher Kanal darf kein Alibi sein und Hinweise nicht verhindern. Jeder Hinweis ist eine Chance!
Deshalb sind an den Meldekanal anspruchsvolle gesetzliche Bedingungen geknüpft.
 
 
Auch wenn die aufsichtsführende BaFa alle Hände voll zu tun hat und personell für die vielen Aufgaben noch verstärkt wird, Leuchtturm-Sanktionen wird es wie bei der Datenschutzgrundverordnung auch hier geben.
Ein Hinweisgeber-System, bestehend aus (digitaler) Hinweisgeberlösung als Teil eines Hinweisegeber-Managements fördert nicht das Denunziantenum und ist keine Laberkiste. Ebensowenig sind Hinweisgeber Nestbeschmutzer.
Aus einer akademischen Untersuchung unseres Netzwerkpartners ergibt sich: Im Gegenteil. Informieren Sie sich gerne auf unserer FAQ-Seite.
Auf Wunsch senden wir Ihnen Auszüge aus der Studie gerne zu.
Generelle Betrachtung: Für ein Unternehmen/Organisation ist die interne Klärung allemal besser denn eine externe Klärung, geschweige eine Veröffentlichung. Ein interner Meldekanal, der Anonymität des Hinweisgebers gewährleistet, ist ein äußerst kostengünstiger und effektiver Selbstschutz für das Unternehmen.
In einer vergleichenden Darstellung werden die einzelnen Kanäle in ihren Grenzen und ggfs. gegenläufigen Compliance bewertet.
Über diesen Link Orientierungshilfe Meldekanäle senden wir Ihnen das PDF zu.
In unseren kostenlosen Webinaren erläutern wir das Hinweisgeberschutzgesetz, stellen eine KMU-freundliche, cloudbasierte digitale Lösung vor, bieten Orientierung über die verschiedenen Meldekanäle.
KW 10 2023
Terminvorankündigung Di., 28.02.2023 von 16:00:00 - 17:00:00 Uhr - kostenloses Webinar.Anmeldung
Terminvorankündigung Mi., 01.03.2023 von 11:00:00 - 12:00:00 Uhr - kostenloses Webinar.Anmeldung
Terminvorankündigung Fr., 03.03.2023 von 11:00:00 - 12:00:00 Uhr - kostenloses Webinar.Anmeldung
KW 11 2023
Terminvorankündigung Di., 07.03.2023 von 16:00:00 - 17:00:00 Uhr - kostenloses Webinar.Anmeldung
Terminvorankündigung Mi., 08.03.2023 von 11:00:00 - 12:00:00 Uhr - kostenloses Webinar.Anmeldung
Terminvorankündigung Fr., 10.03.2023 von 11:00:00 - 12:00:00 Uhr - kostenloses Webinar.Anmeldung
Individuelle Termine:Individuelle Termine
Zielrichtung, Anwendungsbereiche, Begrifflichkeiten, mehrstufiges Meldesystem, Schutz vor Repressalien, Historie, Funktionsweise eines Hinweisgebersystems, Nutzen eines Hinweisgebersystems. Zu diesen Informationen gelangen Sie über diesen
Über diesen Link gelangen Sie zu unserer DENKHAUS®-Cloud-Hinweisgeberlösung.
Da finden Sie auch einen Test-Zugangslink, wo Sie sich kostenlos in einem Szenario als Hinweisgeber melden und den ganzen Prozess mit uns durchspielen können.
Den Richtlinientext haben wir als durchsuchbares HTML-Dokument hier nachlesbar. (Mac: cmd-F, Windows: str-F) aufbereitet.
Die FAQ zur Hinweisgeberrichtlinie, Fragen zu unserer digitalen Hinweisgeberlösung finden Sie hier.
Wir sind Teil eines umfassenden, reputativen Netzwerks von Compliance-Experten (Rechtsanwälte, Wirtschaftsexperten, akademischer Forschung, Anwendung). Wir können KMU für nahezu jede Aufgabenstellung kompetente Antworten geben und das bieten, was auch Großfirmen und Konzernen zur Verfügung steht. Für KMU kann ein schwerwiegender Hinweis, der im Vorfeld nicht oder mangelhaft verifiziert wird, einen schweren Rückschlag bedeuten. Konzerne setzen das Mittel der Hinweisgebung bereits vor Inkraftreten des Hinweisgeberschutzgesetzes und der EU-Hinweisgeberrichtlinie mit Erfolg ein. Duch den Aufbau und Ausbau von Compliance und daraus folgenden Strategien sind manche sogar gestärkt aus einem Skandal hervorgegangen.
 
DENKHAUS® geht es mit seinem Angebot einer digitalen Hinweisgeberlösung für KMU um ein funktionierendes, sicheres, lückenloses System, auf das sich Unternehmer, Compliance-Verantwortliche und Hinweisgeber verlassen können.
 
Bei der Auswahl eines digitalen Hinweisgebersystems ist der dahinter stehenden Technik hohe Aufmerksamkeit beizumessen. Wir als Compliance-, IT-Security-, Cybersecurity- und Datenschutz-Beratende empfehlen dies. Damit steht und fällt ein nicht unerheblicher Teil der Compliance, des Lieferkettensorgfaltsgesetzes, des Geldwäschegesetzes, der Reputation wie auch Schadensminderung oder -verhinderung.