Hinweisgeberschutz ist ein wichtiger, nun auch gesetzlicher Baustein der Compliance.
Wir sind Teil eines umfassenden, reputativen Netzwerks von Compliance-Experten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsexperten, aus Forschung, Anwendung. Wir sind daher für KMU in der Lage für nahezu jede Aufgabenstellung kompetente Antworten zu geben können, die sonst nur großen Unternehmen und Konzernen vorbehalten sind. Für KMU kann ein ernster Hinweis das Aus bedeuten, Konzerne gehen oft gestärkt aus einem Skandal hervor.
 
Die EU hat am 16. Dezember 2019 eine Richtlinie (2019/1937) beschlossen, indem Hinweisgeber durch die Richtlinie in der EU einen einheitlichen Schutz genießen und damit besser vor Repressalien geschützt werden.
Bis zum 16.12.2021 muss jedes Unternehmen ab 249 Mitarbeitern diese EU-Richtlinie mit geeigneten Maßnahmen umsetzen, Unternehmen größer als 50 und kleiner 249 MA wenn sie bestimmten Branchen angehören. Details hier.
Das Plenum des deutschen Bundestages hat als 14. Europastaat nun das Hinweisgeberschutzgesetz am 16.12.2002 verabschiedet. Bis zuletzt war umstritten, welche Meldungen unter den Schutz des Whistleblowing-Gesetzes fallen.
In zwei Punkten weicht das Gesetz vom Referententwurf ab:
• Besserer Schutz für hinweisgebende Personen im beruflichen Umfeld
• Wer verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamtinnen und Beamten meldet, soll künftig unter den Hinweisgeberschutz fallen und somit vor Repressalien geschützt sein. Das soll auch für Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gelten.
Lesen Sie die Kommentierung des Gesetzes zum verabschiedeten Gesetz des Compliance-Experten und Juristen Dr. Thomas Altenbach über die Änderungen zum Referentenentwurf und wie das Hinweisgeberschutzgesetz anzuwenden ist.
Zur Ansicht des Gesetzestextes der am 14.12.2022 (Bundestag) / 16.12.2022 (Plenum) vorlag (plus obige zwei Punkte) gelangen Sie über diesen Link
Ein Hinweisgeber-System, bestehend aus (digitaler) Hinweisgeberlösung als Teil eines Hinweisegeber-Management, fördert nicht das Denunziantenum, wie häufig im Mittelstand argwöhnisch betrachtet.
Ein Hinweisgeber hat, das wissen wir aus einer Untersuchung, in den allermeisten Fällen eine hohe Identifikation mit dem Unternehmen/Organisation, weil diese Person Zukunft im Unternehmen sehen will. Es soll etwas besser werden, oder ein ernsthaftes Problem gelöst werden.
Im Gegenteil: Ein Hinweisgeber-System fördert die Reputation des Unternehmens.
*Wichtiger Hinweis:
Die EU-Richtlinie ist definitiv gültig und EU-Recht bricht nationales Recht. Die Nationalstaaten der EU sind bis 17.12.2021 aufgerufen, diese EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Der beschlossene Entwurf der EU sieht nun auch eine externe Meldung vor, was lange Streitpunkt war. Um im Vorfeld bereits eine Klärung herbeizuführen kommt der internen Meldung eine besondere Rolle zu.
Eine längere Frist gilt nur für juristische Personen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern bei Einrichtung interner Meldekanäle. Möglicherweise gibt es noch Ergänzungen im nationalen Gesetzgebungsverfahren jedoch stehen die Rahmenparameter fest. Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sollten daher mit der Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie beginnen. Für betroffene juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts besteht bereits die Verpfichtung zum Betrieb eines Hinweisgeber-Systems schon heute im Hinblick auf die Vorgaben des Geldwäschegesetzes, der Vorgaben des US-amerikanischen Rechts und der entpsrechenden Guidances von DOJ und OFAC. Das nationale Gesetzgebungsverfahren ist mit der Verabschiedung der Geseetzesvorlage am 15.12.2022 im Deutschen Bundestag in eine entscheidende Phase eingetreten, in der es für Unternehmen nun Zeit für die Umsetzung im Unternehmen wird. In FAQhaben wir die wichtigen Fragen behandelt.
In unseren kostenlosen Webinaren weisen wir auf das mehrstufige Meldesystem hin, stellen eine KMU-freundliche cloudbasierte und damit sichere Lösung als externes Meldesystem vor und behandeln auch die Funktion der Ombudsperson.
KW01-2023
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Den Richtlinientext haben wir als durchsuchbares HTML-Dokument hier nachlesbar. (Mac: cmd-F, Windows: str-F) aufbereitet.
Der Begriff Compliance bedeutet im engeren Sinn die Einhaltung von Gesetz und Recht durch das Unternehmen und seine Mitarbeiter.
Dieser Artikel illustriert die Gemengelage zwischen Zweifel des Whistlblowers, Repressalien und dem gesellschaftlich-beruflichen Aus. Deutschland ist kein Whistleblower-Land.
Lesenswert. Fordern Sie diesen Artikel beim FAZ-Verlag an. Hier der Link zum Einlesen
Aus der Definition ergibt sich, dass zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen durch strukturiertes, für alle Beteiligten verbindliches Vorgehen und Regeln entgegen getreten wird.
Compliance stellt auch im Wettbewerb, und nicht nur bei öffentlichen Auftraggebern, einen Vorteil dar. Compliance trägt auch zu einer Hygiene im Unternehmen bei und ist beim Rekruiting von neuen Mitarbeitern oder Experten ebenfalls ein Wettbewerbsvorteil.
Im Compliance Management System sollen alle Maßnahmen erfasst sein, die die Einhaltung der Regeln und Richtlinien gewährleistet. Eine Hinweisgeberlösung ist Teil des Systems steht dabei eher am Ende des Systems und ist informations- und datentechnisch vollkommen unabhängig.
Nutzen Sie auch unsere Seite FAQ zur Hinweisgeber-Richtlinie
Begrifflich ist der Personenkreis "Hinweisgeber" weit gefasst. Es fallen darunter:
Es fallen auch Personen darunter deren Arbeitsverhältnis beendet oder welches noch nicht begonnen hat.
Die Richtline sieht vor:
In der in Kraft getretenen Fassung ist nun auch eine direkte Meldung an zuständige Behörden möglich, ohne erst das Ergebnis einer internen Meldung abzuwarten und ohne zusätzliche Anforderungen an die Meldung. Die Mitgliedstaaten sollen jedoch darauf hinwirken, dass zuerst eine interne Meldung vor einer direkten Meldung erfolgt.
Der Hinweisgeber erhält in allen Stufen Schutz
Zu einer Offenlegung kann es erst kommen, wenn
Juristische Personen des privaten Sektors mit 50 oder mehr Mitarbeitern haben, nach Rücksprache und im Einvernehmen mit den Sozialpartnern, Kanäle und Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen einzurichten. Diese können intern oder von Dritten betrieben werden.
Juristische Personen des privaten Sektors mit 50 bis 249 Mitarbeitern können Ressourcen teilen, die für die Entgegennahme von Meldungen und für mögliche Untersuchungen benötigt werden.
Juristische Personen mit weniger als 50 Mitarbeitern werden nur dann zur Einrichtung von internen Meldekanälen verpflichtet, wenn sie bestimmten Branchen angehören.
Die Meldekanäle müssen so ausgestaltet sein, dass die Identität des Hinweisgebers nicht offenkundig wird, der Prozess im Diskreten und vertraulich abläuft, unbefugten Personen der Zugriff auf Meldungen sicher verwehrt bleibt, der Hinweisgeber eingebunden bleibt bis hin zur frei gebenden Zusammenfassung der Meldung.
Innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Meldung muss diese bestätigt werden.
Als eine der Folgemaßnahmen muss eine unparteiische Person oder Abteilung benannt sein, die die Meldung entgegen nimmt und mit dem Hinweisgeber in Kontakt bleibt, diesen ggfs. um Detaillierung ersucht. Die Meldekanäle müssen die schriftliche, mündliche Form (auch fernmündlich oder durch sonstige Sprachübermittlung) einerseits zulassen, andererseits aber auch gegenüber unbefugtem Zugriff sicher sein, inklusive Diskretion.
Innerhalb von 3 Monaten ist dem Hinweisgeber Rückmeldung über den Behandlungs- und Maßnahmenstand zu geben.
Durch die Hinweisgeber-Richtlinie sollen bei Meldung verhindert werden:
 
 
SAP:
Durch das Vorhandensein einer Hinweisgeberlösung an das sich ein Mitarbeiter wandte,
konnte der ehemalige Betriebsratsvorsitzende der Unterschlagung und Wahlmanipulation
überführt werden. Der Beschuldigte war geständig. SAP hat die fristlose Kündiung
ausgesprochen. (Nachrichtenmeldung vom 30.06.2021)
Volkswagen:
Durch die in die Motorsteuerungssoftware systematisch eingebundene "Abschalteinrichtung" kam es zum sogenannten "Dieselgate", der Volkswagen in den USA ca. 20 Mrd. Dollar an Schadenersatzleistungen gekostet hat. Ebenfalls Milliardenforderungen sind bei deutschen Gerichten und international anhängig.
Verfilzte Strukturen, Abhängigkeiten, Mundtotmachung begünstigten die jahrelange Praxis, die sich nicht nur auf Volkswagen alleine beschränkte sondern Komponentenzulieferer und andere Automobilhersteller ebenfalls betraf.
Das Beispiel Volkswagen verdeutlicht die Notwendigkeit einer Hinweisgeberlösung und einer unabhängigen Bearbeitung von Hinweisen.
Fehlverhalten erkennen.
Fehlverhalten zunächst diskret thematisieren, erhärten oder verwerfen (Prüfungsvorgang).
Interessenkonflikte eliminieren (Hinweisgeber in seinem Umfeld, Unabhängigkeit von Betriebsrat, Unabhängigkeit von Geschäftsführung, direktem Vorgesetzten oder den Führungsebenen eines Unternehmens)
Eine leichtbedienbare, 24/7/365 verfügbare, ortsungebundene, barrierefreie, leicht zu bedienende daten- und datenschutzsichere Software (SaaS-Lösung in einer sicheren Cloud), Prüfung durch neutrale, kompetente Person. Damit wird Denunziantentum vorgebeugt.
Fehlverhalten aus der Welt schaffen. Compliance im Unternehmen stärken.
Einführung bis 16.12.2021
Alle Unternehmen ab 250 Mitarbeiter (in Festanstellung) verpflichtend.
Ab 50 Mitarbeiter mit Übergangsfrist bis 16.12.2023 wenn nicht in den von der Richtlinie definierten Anwendungsbereichen tätig.. Bis vorbereitend.
Freiwillige Einführung in Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern nach heutigem Stand.
Bußgeld und Strafbarkeit.
Ist eine Lösung unzufriedenstellend, darf der Hinweisgeber direkt an die Öffentlichkeit gehen.
Falls für Mitarbeitende keine Möglichkeit besteht auf ein sicheres System zuzugreifen, müssen die Behörden eingeschaltet werden. Dies kann durch eine effektive Hinweisgeberlösung, in allen relevanten Sprachen verfügbar, verhindert werden.
Der Austausch zwischen Case Manager und anonymem Hinweisgeber
Spreu vom Weizen trennen
Was ist wirklich dran an der Information?
Durch die Ombudsfunktion werden im Vorfeld keine Pferde scheu gemacht und einem Denunziantentum der Riegel vorgeschoben.
Gesetzlich geschützt sind auch Tätigkeiten eines Hinweisgebers, wie
auch wenn dies vertraglich verboten ist. Informationen können Hinweisgeber sowohl bei Behörden melden oder ein Hinweisgebersystem nutzen. Ist die Öffentlichkeit in besonderem Maße betroffen können Hinweisgeber sich auch direkt an die Öffentlichkeit wenden (bspw. über Medien).
Die Hinweisgeber-Richtlinie betrifft Unternehmen ab 50 Mitarbeiter oder größer oder Unternehmen mit mehr als 10 Millionen Umsatz sowie öffentliche Einrichtungen, Behörden, Gemeinden ab 10.000 Einwohner.
Meldekanäle
Informationspflicht
Behandlung von Informationen auch im Hinblick auf den Datenschutz
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Beginnen wir mit den wichtigsten Nutzen:
Die FAQ zur Hinweisgeberrichtlinie, Fragen zu unserer digitalen Hinweisgeberlösung finden Sie hier.